{"id":5006,"date":"2017-12-21T09:46:12","date_gmt":"2017-12-21T08:46:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.logxon.com\/?page_id=293"},"modified":"2021-09-24T15:44:38","modified_gmt":"2021-09-24T13:44:38","slug":"gtc","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.logxon.com\/en\/gtc\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Leistungsbedingungen LOGXON GmbH &amp; Co. KG<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>1 Geltungsbereich<\/strong><\/h3>\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringen.<\/p>\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.<\/p>\n<h3><strong>2 Ausk\u00fcnfte, Beratung, Eigenschaften der Leistungen<\/strong><\/h3>\n<p>Informationen bez\u00fcglich der Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund der Erfahrungen von LOGXON. Die angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben \u00fcber Leistungen, mithin die in den Angeboten und sonstigen Druckschriften von LOGXON enthaltenen Angaben, insbesondere technische Angaben, sind ann\u00e4hernd zu betrachtende Durchschnittswerte. \u00c4nderungen des Inhaltes und der Ausf\u00fchrung der Leistungen von LOGXON erfolgen nach billigem Ermessen (\u00a7 315 BGB) oder bleiben im handels\u00fcblichen Umfang vorbehalten.<\/p>\n<p>Eine Bezugnahme auf Normen, technische Regelungen sowie technische Angaben oder Inhalte der Leistungen in Angeboten, Webseite oder Prospekten von LOGXON stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe der Leistungen dar, wenn LOGXON die Beschaffenheit ausdr\u00fccklich als \u201eEigenschaft\u201c ihrer Leistungen deklariert hat, ansonsten handelt es sich um eine unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibung.<\/p>\n<p>Eine Garantie gilt nur dann als von LOGXON \u00fcbernommen, wenn LOGXON schriftlich eine Eigenschaft als \u201egarantiert\u201c bezeichnet hat.<\/p>\n<p>LOGXON\u00a0steht es frei, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zur Durchf\u00fchrung der Vermessungen, der T\u00e4tigkeit Dritter zu bedienen.<\/p>\n<h3><strong>3 Angebot, Annahme<\/strong><\/h3>\n<p>Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdr\u00fccklich die Verbindlichkeit des Angebots best\u00e4tigt wird.<\/p>\n<p>Sofern die Bestellung des Auftraggebers (AG) ein Angebot im Sinne von \u00a7 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von einer Woche anzunehmen. Der Auftraggeber ist f\u00fcr die Dauer von einer Woche an das Angebot gebunden. Sollte das Angebot unter \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen angenommen werden, stellt dies ein neues Angebot dar, an welches wir wiederum eine Woche gebunden sind, gerechnet ab dem Datum des Zugangs beim Auftraggeber.<\/p>\n<h3><strong>4 Stornierung durch den Auftraggeber<\/strong><\/h3>\n<p>Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber wird die gesetzliche Regelung des \u00a7 649 BGB wie folgt modifiziert:<\/p>\n<p>Bei Zugang der K\u00fcndigung sp\u00e4testens 2 Wochen vor dem geplanten Ausf\u00fchrungstermin schuldet der Auftraggeber 10 % der vereinbarten Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>Bei Zugang der K\u00fcndigung sp\u00e4testens 1 Woche vor dem geplanten Ausf\u00fchrungstermin schuldet der Auftraggeber 25 % der vereinbarten Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>Bei Zugang der K\u00fcndigung zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt (weniger als 48 Stunden vor Anreise) schuldet der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Verg\u00fctung; erfolgt die Beendigung jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem bereits Leistungen erbracht wurden (Aufbau, Einrichtung der Technik, Filmaufnahmen) ist die Verg\u00fctung in vollem Umfang geschuldet.<\/p>\n<p>Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen und eine Anrechnung von tats\u00e4chlich erzieltem bzw. b\u00f6swillig unterlassenem Zwischenverdienst gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 649 S. 1 Halbsatz 2 BGB findet in den F\u00e4llen der vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber nicht statt.<\/p>\n<p>Absatz 1 gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung aus Gr\u00fcnden erfolgt, die nicht in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegen und auf h\u00f6herer Gewalt beruhen. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung des Auftrages wegen Unwetters, politischer Umst\u00fcrze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten, nicht zu ersetzenden Person.<\/p>\n<p>In jedem Falle schuldet der Auftraggeber jedoch bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und \u00dcbernachtungskosten.<\/p>\n<h3><strong>5 R\u00fccktrittsrecht<\/strong><\/h3>\n<p>Wir sind berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn:<\/p>\n<p>die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv unm\u00f6glich im Sinne des \u00a7 275 BGB ist,<\/p>\n<p>die Durchf\u00fchrung von Leistungen zu den vereinbarten Zeiten kein freier Zugang zu dem Objekt, das Gegenstand der Leistung ist, besteht.<\/p>\n<p>der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach \u00a7 8 nicht erf\u00fcllt und hierdurch die Ausf\u00fchrung des Auftrags unzumutbar erschwert wird,<\/p>\n<p>aufgrund \u00e4u\u00dferer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht-\/Lichtverh\u00e4ltnisse, hoher KV Index) eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung des Auftrags nicht m\u00f6glich ist, bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gef\u00e4hrdung der Sicherheit der beteiligten Personen und \/ oder der eingesetzten Technik ausgef\u00fchrt werden kann,<\/p>\n<p>eine zur Ausf\u00fchrung des Auftrags auf unseren Antrag erteilte beh\u00f6rdliche Genehmigung (z.B. Drehgenehmigung, Fluggenehmigung) widerrufen oder zur\u00fcckgenommen wird, bzw. aus anderen Gr\u00fcnden ihre Bestandskraft verliert.<\/p>\n<p>Der R\u00fccktritt ist gegen\u00fcber dem Auftraggeber in Textform zu erkl\u00e4ren und zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Sollte der R\u00fccktritt aus Gr\u00fcnden erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt unser Verg\u00fctungsanspruch aufrechterhalten.<\/p>\n<p>In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem R\u00fccktritt durch uns die Erstattung der nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und \u00dcbernachtungskosten.<\/p>\n<h3>6 Verg\u00fctung, Zahlung<\/h3>\n<p>Die Preise verstehen sich ein EUR netto zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Ums\u00e4tze nach deutschem Recht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.<\/p>\n<p>Die Verg\u00fctung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und der Abnahme gem\u00e4\u00df Ziff.6 zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Nach F\u00e4lligkeit werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr berechnet, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.<\/p>\n<h3><strong>7 Abnahme<\/strong><\/h3>\n<p>Hinsichtlich der Abnahme der Leistungen gelten die Vorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB).<\/p>\n<p>Unsere Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine \u00dcbergabe und\/oder Fertigstellungsanzeige in Textform an den Auftraggeber erfolgt ist, seit der Fertigstellung eine Zeit von zwei Wochen vergangen ist und der Auftraggeber in dieser Zeit der Abnahme nicht ausdr\u00fccklich widersprochen hat.<\/p>\n<p>Lieferungen und Rechnungen erfolgen zeitgleich mit der \u00dcbergabe.<\/p>\n<p>Die Regelung des \u00a7 640 Abs.1 S. 3 BGB wird hierdurch nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<h3><strong>8 Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltung<\/strong><\/h3>\n<p>Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten ist der Besteller nur aufgrund von Gegenanspr\u00fcchen aus dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis berechtigt.<\/p>\n<h3><strong>9 Urheberrechte<\/strong><\/h3>\n<p>Bei den von der Firma LOGXON angefertigten Foto, Laser und Filmaufnahmen handelt es sich um urheberrechtlich gesch\u00fctztes Material.<\/p>\n<p>Dem Auftraggeber wird grunds\u00e4tzlich ein umfassendes Nutzungs- und Verwertungsrecht zur an den Filmaufnahmen einger\u00e4umt, es sei denn es ist ausdr\u00fccklich anderweitiges vereinbart.<\/p>\n<p>Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu \u00fcbertragen oder die Rechte durch Dritte aus\u00fcben zu lassen.<\/p>\n<p>Die Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Zahlungsanspr\u00fcche der Firma LOGXON aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3><strong>10 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/h3>\n<p>Es gelten die gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsrechte.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr jegliche Gew\u00e4hrleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch, dass er etwaige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch 14 Tage nach Leistungserbringung, gegen\u00fcber der Firma LOGXON anzeigt werden. Unterbleibt diese Anzeige, ist der Auftraggeber mit den Gew\u00e4hrleistungsrechten ausgeschlossen.<\/p>\n<p>LOGXON \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Tauglichkeit der vom Kunde\/AG gelieferten Geodaten (z.B. Pass- und Kontrollpunkte) zu einem vom Nutzer damit verfolgten Zweck. Des Weiteren \u00fcbernimmt LOGXON keine Gew\u00e4hr, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der gelieferten Geodaten beim Nutzer vorliegen.<\/p>\n<p>Die von LOGXON gelieferten und\/oder ausgewerteten Daten beruhen allein auf dem zum Zeitpunkt der Erfassung. LOGXON \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr etwaige Ver\u00e4nderungen an den abgebildeten oder gescannten Objekten nach der Erfassung der Daten bzw. nach Anfertigung der Luftaufnahmen.<\/p>\n<p>LOGXON f\u00fchrt die vom Kunden\/AG in Auftrag gegebene Erfassung\/Vermessungen mit Drohnen mit gr\u00f6\u00dfter Sorgfalt und Fachwissen durch. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Vermessung Fehler und Abweichungen auftreten (Beispielsweise durch Vegetation). LOGXON wei\u00dft den Auftraggeber vor der Erfassung auf m\u00f6gliche Fehlerquellen und\/oder St\u00f6rfaktoren hin und ber\u00e4t entsprechend. Sollte die Erfassung trotz Hinweis auf m\u00f6gliche Fehlerquellen\u00a0und\/oder St\u00f6rfaktoren vom Kunde\/AG angewiesen oder beauftragt werden, \u00fcbernimmt LOGXON keine Gew\u00e4hrleistung in Bezug auf Vollst\u00e4ndigkeit und Genauigkeit.<\/p>\n<h3><strong>11 Haftung<\/strong><\/h3>\n<p>Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Firma LOGXON oder von deren Vertretern und Erf\u00fcllungsgehilfen haftet die Firma LOGXON nach den gesetzlichen Regeln; ebenso haftet sie bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vors\u00e4tzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Haftung f\u00fcr Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschr\u00e4nkt, der bei regelm\u00e4\u00dfiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten w\u00e4re.<\/p>\n<p>Unsere weltweit greifende Luftfahrt-Halterhaftpflicht-Versicherung besitzt eine Deckungssumme von 5.000.000,00\u20ac f\u00fcr Personen und Sachsch\u00e4den und kann Projektbezogen erh\u00f6ht werden. Durch unsere Luftfahrt-Kasko-Versicherung ist fremdes Equipment bis 70.000,00\u20ac versichert \u2013 Projektbezogen kann diese auf 120.000,00\u20ac erh\u00f6ht werden. Auf Anforderung des Kunden\/AG stellt LOGXON diesem jederzeit unentgeltlich eine Kopie ihrer diesbez\u00fcglichen Versicherungspolice zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Bauen die Leistungen von LOGXON (Erfassung und\/oder Auswertung) auf angelieferten Daten\/Passpunkten\/Informationen vom Auftraggeber oder Dritten auf, \u00fcbernimmt LOGXON keine Haftung f\u00fcr die Daten wie auch daraus resultierende Fehler in den \u00fcbergebenen Ergebnissen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr bereitgestellte Daten zur\u00a0Weiterverarbeitung wie 2D Pl\u00e4ne, 3D Modelle, GIS Datens\u00e4tze oder Pass- und Kontrollpunkte. Die Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit\/Genauigkeit der Daten und Koordinaten liegt beim Auftraggeber.<\/p>\n<p>Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen nach den vorstehenden Abs\u00e4tzen gelten sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von LOGXON.<\/p>\n<p>Soweit vorstehend nicht ausdr\u00fccklich anders geregelt, ist die Haftung der Firma LOGXON ausgeschlossen.<\/p>\n<h3><strong>12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/strong><\/h3>\n<p>Alle Vertr\u00e4ge unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis ist Darmstadt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Leistungsbedingungen LOGXON GmbH &amp; Co. KG 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. 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